Informationen zur neuen Trinkwasserverordnung

Die neue Trinkwasserverordnung

Die Trinkwasserverordnung wurde novelliert, zum besseren Schutz der menschlichen Gesundheit, zur Anpassung an den neuesten Stand der
Wissenschaften, sowie die aktuellen EU-Richtlinien.

Betroffen von der neuen Trinkwasserverordnung sind insbesondere Anlagen zur Warmwassererzeugung mit mehr als 400 l Speichervolumen und/oder
mehr als 3 l Leitungsinhalt zwischen Abgang Warmwasserbereiter und Entnahmestelle.

Ein- und Zweifamilienhäuser bleiben durch diese Definition normalerweise unberücksichtigt.

Trinkwasserproben dürfen lediglich nur durch ein hierfür qualifiziertes Fachunternehmen vorgenommen werden. Diese Firmen erfahren Sie beim zuständigen Landratsamt.

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